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Schallpegel prüfen

Wie laut darf dein Konzert sein? Gib den geplanten Beurteilungspegel ein – der Check zeigt die Reserve bis zum Grenzwert nach DIN 15905-5.

Schallpegel-Check (DIN 15905-5)

DIN 15905-5: Beurteilungspegel max. 99 dB(A) über 30 min, Spitze LCpeak 135 dB. Nachweis-/Dokumentationspflicht beim Betreiber.

Was die Norm vorschreibt

Am lautesten publikumszugänglichen Ort gilt ein Beurteilungspegel von höchstens 99 dB(A) über 30 Minuten, der Spitzenwert-Richtwert liegt bei LCpeak 135 dB. Ab mehr als 95 dB(A) ist kostenloser Gehörschutz bereitzustellen. Der Betreiber muss den Pegel überwachen und dokumentieren – ein Messgerät mit Datenlogger liefert den Nachweis.

Berechnungsgrundlage, Beispiel & Grenzen

Formel & Grundlage

Reserve = 99 dB(A) − Beurteilungspegel LAeq (über 30 Minuten). Ab > 95 dB(A) ist kostenloser Gehörschutz bereitzustellen; Spitzenwert-Richtwert LCpeak 135 dB.

Beispielrechnung

Geplanter Beurteilungspegel 95 dB(A) → 4 dB Reserve bis zum Grenzwert 99 dB(A).

Grenzen & Quellen

Ersetzt keine normkonforme Messung am lautesten publikumszugänglichen Ort. Der Betreiber muss den Pegel überwachen und dokumentieren. Quelle: DIN 15905-5.

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