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Outdoor-Bühne: Ballast & Genehmigung

Zwei Fragen für jede Bühne im Freien: Wie viel Gegengewicht hält sie bei Wind? Und braucht sie als Fliegender Bau eine Genehmigung? Beides schätzt du hier ab.

Ballast- & Windlast-Rechner

Orientierung nach Staudruck (DIN EN 13782, q ≈ 0,5 kN/m²) – ohne Sicherheitsbeiwert und Eigengewicht. Ersetzt keinen Standsicherheitsnachweis; maßgeblich ist das Betriebsbuch der Bühne.

Genehmigungs-Check: Fliegender Bau?

Faustregel-Orientierung. Genehmigungsschwellen sind landesrechtlich (Fliegende-Bauten-Richtlinie des Bundeslands) – keine Rechtsberatung.

Wind ist die kritischste Größe

Dächer und PA-Hangs wirken als Segelfläche. Reicht das Eigengewicht nicht, muss die Konstruktion ballastiert oder abgespannt werden (Bemessung u. a. nach DIN EN 13782, q ≈ 0,5 kN/m²). Der Ballast-Wert hier ist eine Orientierung ohne Sicherheitsbeiwert und ersetzt keinen Standsicherheitsnachweis. Lege pro Event feste Wind- und Räumungsschwellen aus dem Betriebsbuch der Bühne fest.

Berechnungsgrundlage, Beispiel & Grenzen

Formel & Grundlage

Staudruck q = ½ × ρ × v² (ρ = 1,25 kg/m³), Windkraft F = q × Fläche, rechnerisches Gegengewicht ≈ F × Höhe ÷ (Hebelarm × 9,81). Genehmigung: Faustregel „Fliegender Bau“ ab rund 100 m² Fläche bzw. 5 m Höhe (landesrechtlich).

Beispielrechnung

24 m² Segelfläche bei 80 km/h → q ≈ 308 Pa, F ≈ 7,4 kN → bei 3 m Höhe und 1 m Hebelarm ≈ 2.260 kg rechnerisches Gegengewicht (ohne Sicherheitsbeiwert).

Grenzen & Quellen

Ersetzt keinen Standsicherheitsnachweis. Gerechnet wird ohne Sicherheitsbeiwert und ohne Eigengewicht; Genehmigungsschwellen sind landesrechtlich und können abweichen. Maßgeblich sind Herstellerangaben und das Betriebsbuch der Bühne. Quellen: DIN EN 13782 (q ≈ 0,5 kN/m²), IGVW SQ P5.

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