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Outdoor-Bühne: Ballast & Genehmigung
Zwei Fragen für jede Bühne im Freien: Wie viel Gegengewicht hält sie bei Wind? Und braucht sie als Fliegender Bau eine Genehmigung? Beides schätzt du hier ab.
Ballast- & Windlast-Rechner
Genehmigungs-Check: Fliegender Bau?
Wind ist die kritischste Größe
Dächer und PA-Hangs wirken als Segelfläche. Reicht das Eigengewicht nicht, muss die Konstruktion ballastiert oder abgespannt werden (Bemessung u. a. nach DIN EN 13782, q ≈ 0,5 kN/m²). Der Ballast-Wert hier ist eine Orientierung ohne Sicherheitsbeiwert und ersetzt keinen Standsicherheitsnachweis. Lege pro Event feste Wind- und Räumungsschwellen aus dem Betriebsbuch der Bühne fest.
Berechnungsgrundlage, Beispiel & Grenzen
Formel & Grundlage
Staudruck q = ½ × ρ × v² (ρ = 1,25 kg/m³), Windkraft F = q × Fläche, rechnerisches Gegengewicht ≈ F × Höhe ÷ (Hebelarm × 9,81). Genehmigung: Faustregel „Fliegender Bau“ ab rund 100 m² Fläche bzw. 5 m Höhe (landesrechtlich).
Beispielrechnung
24 m² Segelfläche bei 80 km/h → q ≈ 308 Pa, F ≈ 7,4 kN → bei 3 m Höhe und 1 m Hebelarm ≈ 2.260 kg rechnerisches Gegengewicht (ohne Sicherheitsbeiwert).
Grenzen & Quellen
Ersetzt keinen Standsicherheitsnachweis. Gerechnet wird ohne Sicherheitsbeiwert und ohne Eigengewicht; Genehmigungsschwellen sind landesrechtlich und können abweichen. Maßgeblich sind Herstellerangaben und das Betriebsbuch der Bühne. Quellen: DIN EN 13782 (q ≈ 0,5 kN/m²), IGVW SQ P5.
Passend dazu
- Hintergrund & Checkliste → Outdoor-Bühne bei Sturm & Wind
- Genehmigung, Prüfbuch, Abnahme → Veranstaltungs-Ratgeber
- Alle Werkzeuge im Überblick → Rechner