Recht & Sicherheit
Vorschriften & Richtlinien
Die Themen, die kein Shop verständlich erklärt – kurz zusammengefasst nach IGVW, DGUV und DIN. Klicke auf einen Block, um die Details zu öffnen.
Ob Bühne im Freien, geflogene Traverse oder laute Show: Für fast jede Veranstaltung gelten klare Regeln. Wir fassen die wichtigsten verständlich zusammen und nennen die Quelle. Wichtig: Diese Inhalte sind eine Orientierung und keine Rechts- oder Sicherheitsberatung. Maßgeblich ist stets die jeweils gültige Fassung der genannten Regelwerke; Schwellenwerte und Zuständigkeiten sind teils landesrechtlich und können abweichen. Für den konkreten Fall die zuständige Behörde bzw. eine Fachkraft hinzuziehen.
Zuletzt aktualisiert: September 2026 · ohne Gewähr
Prüfpflicht & Prüffristen 2026 – was muss wann geprüft werden?
Elektrische Betriebsmittel werden nach DGUV Vorschrift 3 wiederkehrend geprüft – je nach Art und Gefährdungsbeurteilung typischerweise alle 1–4 Jahre. Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik (z. B. Stative, Hebezeuge, Traversen, Kettenzüge) brauchen eine Erstprüfung und wiederkehrende Prüfungen durch befähigte bzw. zugelassene Prüfer; die Prüfdokumentation muss am Einsatzort vorliegen. Wer haftet? Der Betreiber. Ein Ausweg: geprüftes Miet-Equipment nimmt dir die eigene Prüfpflicht ab.
Quellen: DGUV V3 · DGUV Grundsatz 315-390 · BetrSichV. → Mieten statt selbst prüfen · Checkliste als PDF
Outdoor-Bühne bei Sturm & Wind – Genehmigung, Ballast, Räumung
Eine Bühne mit Dach oder Traversen gilt ab einer bestimmten Größe als Fliegender Bau. Als grobe Orientierung sind Bühnen bis rund 100 m² Fläche und 5 m Höhe oft genehmigungsfrei, müssen aber standsicher sein und angezeigt werden; größere brauchen eine Ausführungsgenehmigung mit Prüfbuch und eine Gebrauchsabnahme. Wind ist die kritischste Größe: PA-Hangs und Dächer wirken als Segelfläche und müssen in der Regel ballastiert oder abgespannt werden. Lege pro Event feste Wind-/Räumungsschwellen aus dem Betriebsbuch der Bühne fest.
Quellen: IGVW SQ P5 · DIN EN 13782 (q ≈ 0,5 kN/m²) · Fliegende-Bauten-Richtlinie des Landes. → Ballast-/Windlast-Rechner · Checkliste als PDF
MVStättVO-Novelle 2026 – was sich für Veranstalter ändert
Die Muster-Versammlungsstättenverordnung wird erstmals seit 2005 grundlegend überarbeitet. Im Fokus stehen Sicherheitskonzepte, Crowd-Management, Personal, Verantwortlichkeiten und Sanitärstandards. Die Umsetzung erfolgt über die Bundesländer; Hamburg hat eine Fassung ab 01.01.2026. Hinweis: Das Muster ist noch im Entwurfsstadium – ein Entwurf ist kein geltendes Recht. Prüfe für dein Bundesland die tatsächlich gültige Fassung.
Quellen: ARGEBAU MVStättVO · Länder-Fassungen (Entwurf 02/2025).
Rigging & Lasten über Personen – sicher abhängen
Was über Menschen hängt, muss halten. Traversen, Elektrokettenzüge und Anschlagmittel folgen den Branchenstandards IGVW SQ P1/P2. Für Anschlagmittel über Personen gilt die Faustregel max. 0,5 × WLL (halbe Tragfähigkeit). Statiknachweis für Traversen, Sachkunde fürs Rigging und regelmäßige Prüfung der Kettenzüge sind – je nach Konstruktion und Landesrecht – in der Regel erforderlich.
Quellen: IGVW SQ P1/P2 · DGUV Information 215-313 · DIN EN 17206. → Rigging-Lastrechner
Sicherungsseile & zweite Sicherung – Pflicht über Kopfhöhe
Jeder Scheinwerfer und jedes Gerät über Kopfhöhe braucht ein zweites, unabhängiges Sicherungsmittel (Safety). In der Regel gilt: alles, was über oder neben Personen hängt, ist doppelt zu sichern. Wähle das Sicherungsseil passend zum Gerätegewicht, hänge es kurz und korrekt ein und beachte die Prüffristen. Safeties sind günstiges, hochvolumiges Verbrauchsmaterial – der klassische Warenkorb-Zusatz zu jedem Scheinwerfer.
Quellen: DGUV Information 215-313 · IGVW SQ P1. → Sicherungsseil-Auswahl
Schallpegel & Gehörschutz – wie laut darf mein Konzert sein?
Nach DIN 15905-5 gilt am lautesten publikumszugänglichen Ort ein Beurteilungspegel von 99 dB(A) über 30 Minuten und ein Spitzenwert-Richtwert von LCpeak 135 dB. Der Betreiber muss den Pegel überwachen, dokumentieren und bei Bedarf per Limiter begrenzen. Ein Schallpegelmessgerät mit Datenlogger liefert den Nachweis.
Quelle: DIN 15905-5. → Schallpegel-Check