Ratgeber · Recht & Sicherheit · Outdoor

Outdoor-Bühne bei Sturm & Wind: Genehmigung, Ballast, Räumung

Wind ist bei Open-Air-Bühnen die unberechenbarste Größe – Dächer und aufgehängte PA wirken als Segelfläche. Dieser Guide erklärt, ab wann deine Bühne ein Fliegender Bau ist, wann du Genehmigung und Prüfbuch brauchst, wie du gegen Wind ballastierst und abspannst und wann geräumt werden muss. Mit Genehmigungs-Checkliste und einer Sturm-Ampel als Vorlage.

Wichtig: Orientierung, keine Rechts- oder Statikberatung. Viele Regeln sind Landesrecht (Fliegende-Bauten-Richtlinie / VStättVO je Bundesland); maßgeblich sind die zuständige Behörde, das Betriebsbuch der jeweiligen Bühne und der geprüfte Standsicherheitsnachweis. Stand 2026.

Ab wann ist deine Bühne ein „Fliegender Bau“?

Sobald eine Bühne mit Dach, Traversen oder ab einer bestimmten Größe aufgebaut wird, gilt sie als Fliegender Bau. Als grobe Faustregel sind Bühnen bis rund 100 m² Grundfläche, 5 m Höhe und 1,50 m Fußbodenhöhe häufig genehmigungsfrei, müssen aber standsicher sein und dem Bauamt angezeigt werden. Größere Konstruktionen brauchen eine Ausführungsgenehmigung mit Prüfbuch und vor jedem Aufbau eine Gebrauchsabnahme. Ab etwa 5 m Bauhöhe ist in der Regel ein Standsicherheitsnachweis durch ein Ingenieurbüro erforderlich. Technische Grundlagen: IGVW SQ P5 und DIN EN 13782.

Wind, Ballast & Abspannung

  • Segelfläche bedenken: Dachplane, Banner und aufgehängte PA vergrößern die Windangriffsfläche massiv – sie sind in der Standsicherheit zu berücksichtigen.
  • Windlast als Bemessungsgrundlage: DIN EN 13782 arbeitet u. a. mit einer Windlast-Größenordnung von q = 0,5 kN/m²; die konkrete Auslegung macht der Statik-Nachweis der jeweiligen Bühne.
  • Ballastieren & abspannen: Türme und Dächer müssen für die ortsübliche Windgeschwindigkeit ausgelegt, ballastiert und/oder abgespannt sein – nach Vorgabe des Herstellers/Statikers, nicht nach Gefühl.
  • Messen statt schätzen: Anemometer + Wetter-Monitoring einplanen; ein High-Wind-/Wetter-Plan pro Event gehört zum Sicherheitskonzept.

Sturm-Ampel (Vorlage – Schwellen aus dem Betriebsbuch der Bühne übernehmen)

StufeSituationMaßnahme
GrünWind unter der Betriebsgrenze der BühneNormalbetrieb; Wetter beobachten
GelbAnnäherung an die Betriebsgrenze / BöenwarnungLose Teile sichern, Planen/Banner ggf. öffnen/abnehmen, Räumung vorbereiten
RotBetriebsgrenze erreicht/überschrittenBetrieb einstellen, Bühne/Publikumsbereich nach Plan räumen
Die konkreten Windgeschwindigkeits-Schwellen legt das Betriebsbuch / der Standsicherheitsnachweis der jeweiligen Bühne fest – hier eintragen.

Checkliste: Genehmigung & Sturm

  • Bühne mit Dach/Traversen: genehmigungsfrei oder Ausführungsgenehmigung + Prüfbuch + Gebrauchsabnahme?
  • Ab ~5 m Höhe: Standsicherheitsnachweis durch Ingenieurbüro vorhanden?
  • Segelflächen (Dach, Banner, PA-Hang) in der Statik berücksichtigt?
  • Ballast/Abspannung nach Hersteller-/Statiker-Vorgabe berechnet und umgesetzt?
  • Anemometer aufgestellt, Wetter-Monitoring & verantwortliche Person benannt?
  • Sturm-Ampel mit konkreten Windschwellen aus dem Betriebsbuch ausgefüllt?
  • Räumungskonzept mit Behörde/Ordnungsdienst abgestimmt?

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Quellen

  • IGVW SQ P5 „Aufstellung und Betrieb nicht ortsfester Bühnen und Bühnenüberdachungen“ (igvw.org)
  • DIN EN 13782 „Fliegende Bauten – Zelte – Sicherheit“ (Windlast-Bemessung)
  • Production Partner „Temporäre Bauten: Regeln, Normen, Gesetze“ (production-partner.de)
  • Fliegende-Bauten-Richtlinie der Länder / VStättVO (je Bundesland)